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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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Spencer
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am 30. 11. 2005 um 13:11 |
Hallo,
alle gasführenden Teile, als auch die Gasleitung müssen nach R67-01 geprüft und gekennzeichnet sein. Des weiteren muß die Gasleitung ausreichend gegen Beschädigung und Korrosion geschützt sein.
Wenn die Cu-Rohre diesen Anforderungen genügen, darf man sie als Gasleitung einsetzen.
Cu-Rohre sind auch geprüft als Meterware zu bekommen, aber in allen Umrüstkits, die ich kenne ist doch ausreichend Cu-Leitung vorhanden.
Es gibt aber noch eine Alternative, die Firma ICOM vertreibt geprüfte Kunststoffschläuche, dadurch spart man eine Menge Zeit besonders bei 8mm und kommt an Stellen vorbei, wo Cu-Rohr unmöglich zu verlegen ist, allerdings verrigert sich der Abstand der Halterungen auf 25 cm.
Es gibt bei diesem System auch Betankungsschläuche zum selber machen.
Die Größen sind 3/16"= 6mm, 5/16"= 8mm und 3/8"= 10mm.
Gruß Spencer
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schoenermartin
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am 30. 11. 2005 um 12:24 |
6 mm u. 8mm-Rohre sind in rauen Mengen zu kriegen, jedoch kaum in isolierter oder gummierter Form! Ist das überhaupt Pflicht? Was ist, wenn ich sie am Unterboden in einem flexiblem Panzerrohr zusammen mit der Verkabelung verbaue? Oder in einem Leerrohr? Sieht wesentl. sauberer aus und besserer Schutz gegen mechanische und Witterungseinflüsse? Irgendwelche Vorschriften?
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